Lockerungen für den Wettspielbetrieb 2020
Das Kultusministerium hat die bisherigen Verordnungen zum Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten zu einer Corona-Verordnung Sport zusammengeführt.
Erlaubt ist/sind für die WTB-Wettspielrunde:
- Einzel
- Doppel
- Benutzung der Umkleideräume*
- Benutzung der Duschen*
- Gästebewirtung (§5 der CoronaVO Sport "Gastronomischen Angebote"), Gültigkeit ab 1. Juli 2020*
- 100 Sportler/Sportlerinnen auf der Anlage
- 100 Zuschauer auf der Anlage (Schiedsrichter, Betreuer, Trainer, Funktionäre etc. werden hier nicht mitgerechnet.), Gültigkeit ab 1. Juli 2020*
Beachtet werden müssen für die WTB Wettspielrunde:
- Hygienevorgaben in der Corona-Verordnung des Landes vom 25.6.2020
- Hygienehinweise des WTB
Für alle Vereine im Gebiet des WTB gilt ab dem 1. Juli, dass die Umkleideräume und die Duschen wieder geöffnet werden dürfen*. Auch hier gilt weiterhin, dass die Abstandsregel von 1,5 m eingehalten wird und dass Umkleideräume und Duschen gelüftet und gereinigt werden. Ebenso müssen ausreichen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
* Folgende Hygieneauflagen und Bedingungen müssen auf unserer Anlage weiterhin eingehalten werden:
- Die Abstandsregel von 1,5 m ist auf dem gesamten Tennisgelände strikt einzuhalten.
- Es gelten die allgemeinen Hygiene Regeln. Seife und Desinfektionsmittel stehen bereit.
- Umkleidekabinen sowie Duschen bleiben geschlossen.
- Toiletten sind offen und somit auch zugänglich.
- Clubheim sowie Club-Terrasse bleibt geschlossen.
- Jeder der auf der Anlage Tennis spielt, muss sich in die "Namentliche Liste" im Clubheim eintragen, um eine Covid 19 Ansteckung nachverfolgen zu können.
- Die am Tennisplatz angebrachten Hygiene- und Schutzbestimmungen sind einzuhalten.
Weitere Informationen:
Corona-Verordnung in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung